Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten der action press international GmbH für Kunden

 
  

1. Anwendungsbereich
Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial durch die action press International GmbH („action press“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


2. Leistungen
action press stellt dem Kunden Bildmaterial in digitaler Form zur Verfügung und räumt ihm gegen ein Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur einmaligen Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein.


3. Nutzung der action press-Bilddatenbank
a) Die Bilddatenbank von action press ist über das Internet und über Medienvermarktungsplattformen zugänglich.

b) Für die Freischaltung des Zuganges zu der action press- Bilddatenbank bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. action press übermittelt den Kunden die Zugangsdaten..

c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden. Hat der Kunde einen  Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten, haftet er nicht. Der Kunde hat action press unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis der Zugangsdaten erlangt hat.


4. Nutzung des Bildmaterials
a) action press verfügt über die Rechte der Urheber, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Berechtigten, die für die vertragsgemäße Nutzung des Bildmaterials erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind die Persönlichkeitsrechte Abgebildeter, die von entsprechenden Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte sowie Urheberrechte an abgebildeten Gegenständen, wie z. B. Kunstwerken, Gemälden sowie Rechte an geschützten Kennzeichen, wie z. B. Marken.

b) Der Kunde hat action press vorab mitzuteilen, welches Bildmaterial er in welchem Medium zu welchem Zweck, über welchem Zeitraum, in welchem Umfang nutzen möchte. Sind diese Angaben ganz oder teilweise unzutreffend bzw. entspricht die tatsächliche Nutzung ganz oder teilweise nicht den Angaben des Kunden, ist eine Nutzungsrechtseinräumung hinsichtlich der abweichenden Nutzung nicht erfolgt. Der Kunde ist zum Ersatz eines hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und hält action press insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

c) action press räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht zur einmaligen, nicht übertragbaren Nutzung im Rahmen des vereinbarten Umfanges ein. Jede Nutzung, auch für Werbezwecke, als Arbeitsvorlage oder  für Layout- und Präsentationszwecke bedarf der vorherigen Einwilligung von action press. Weitergehende Nutzungen, wie z. B. das Medium betreffende Werbemittel, Wiederholungen oder sonstige Weiterungen (auch PDF, App, zusätzliche Internetverwendung u.ä.) bedürfen erneut der Einwilligung von action press.

d) Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert mit action press vereinbart werden. Bildmaterial mit den Vermerken „Sonderkonditionen“ und/oder „ Mindesthonorar“ darf nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch action press genutzt werden. Wird das Bildmaterial ohne schriftliche Freigabe genutzt, hält der Kunde action press von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

e) Das Duplizieren und Archivieren des Bildmaterials sowie dessen Umgestaltung und/oder Bearbeitung über das normale Maß der Bildbearbeitung hinaus, sowie dessen Weitergabe bzw. Weiterübermittlung an Dritte, und die Übertragung, Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von action press nicht zulässig. „Dritte“ in diesem Sinne sind auch andere Redaktionen desselben Unternehmens sowie Tochterunternehmen.

f) Jede Rechtseinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung.


5. Speicherung und Löschung des Bildmaterials
a) Das Bildmaterial darf für den Zeitraum der aktuellen Produktion bzw. die vereinbarte Nutzungsdauer gespeichert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist das Bildmaterial sowie alle Kopien aus allen Speichermedien des Kunden zu löschen und sämtliche analog hergestellten Vervielfältigungsstücke zu vernichten. Eine Archivierung ist nicht gestattet.

b) Von der Löschungs- und/oder Vernichtungsverpflichtung sind die Vervielfältigungsstücke und/oder Kopien nicht umfasst, die die erlaubte Veröffentlichung dokumentieren.


6. Nutzungshonorar
a) Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig, z. B. auch als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die  Bestandteil eines neuen Werkes werden.

b) Das Honorar ist vor der tatsächlichen Nutzung mit action press zu vereinbaren. Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die jeweils  aktuellen Bildhonorarsätze der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) als vereinbart.

c) Das vereinbarte Honorar ist   vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung   jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks für den vereinbarten Umfang und Sprachraum zu entrichten. Jede weitere und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig.

d) Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. action press ist berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die beabsichtigte Nutzung nur teilweise erfolgt oder ganz unterbleibt. Ein bereits entrichtetes Honorar für eine unterbliebene Nutzung kann nicht erstattet werden.


7. Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht
a) Alle Nutzungshonorare in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Rechnungen von action press sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

b) Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, der action press Bildnummer, der Art der Publikation und der Abbildungsgröße erfolgen.


8. Agentur- und Urhebervermerk, Belegexemplare
a) Der Kunde ist verpflichtet, einen Agentur- und Urhebervermerk anzubringen. Aus der Platzierung des Agentur- und Urhebervermerkes muss sich die Zuordnung zu dem jeweiligen Bild ersehen lassen. Bei Bildern mit dem Vermerk „Sonderkonditionen: No Credit“ darf kein Agentur- und Urhebervermerk erfolgen.

b) Von jeder Veröffentlichung des Bildmaterials hat der Kunde action press unverzüglich, unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar der Publikation, gerne in digitaler Form, zu übersenden. Der Kunde stellt action press die zur Abrechnung geforderten Informationen in strukturierter, digitaler Form zur Verfügung.


9. Haftung
a) Die Nutzung des action-press-Bildmaterials entbindet den Kunden nicht von seiner journalistischen Sorgfaltspflicht. Entstellungen und Verfälschungen in Bild, Grafik und/oder Text sowie Nutzungen, die zur Ehrverletzung oder der Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen oder zur Verletzung geschützter Kennzeichen oder sonstiger Rechte Dritter führen, sind unzulässig. Der Kunde hält action press insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

b) action press haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei nicht vorsätzlicher Vertragsverletzung ist die Haftung von action press auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


10. Vertragsstrafe
Unterbleibt der Agentur- und Urhebervermerk, hat action press Anspruch auf einen Zuschlag von jeweils 100 % auf das jeweilige Nutzungshonorar. Der Kunde hat action press insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.